Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Lenggries

Lenggries ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und ein Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
10.058 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83661
Vorwahlen
08042, 08045
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Almbach, AmKeilkopf, AmTratenbach, Anger, Bairahof, Bayernhtte, Brauneckhtte, Denkalm, Ertlhöfe, Fleck, Florianshtte, Gilgenhöfe, Graben, Hellerschwang, Hohenburg, Hohenreuth, Hohenwiesen, Holz, Kalvarienberg, Klaffenbach, Kotalm, Kranzer, Langeneck, Leger, Luitpolderhöfe, Mhlbach, Obermurbach, Rauchenberg, Reiseralm, Rieschenhöfe, Schlegldorf, Seekarhtte, Seiboldhöfe, Steinbach, Unterluß, Untermurbach, Vorderriß, Wasenstein, Wegscheid, Wies
Adressen:
1. Gemeinde Lenggries, Hauptstraße 4, 83661 Lenggries
2. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Kaiserstraße 12, 83646 Bad Tölz
3. Finanzamt Bad Tölz, Am Schloßplatz 1, 83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Lenggrieser Gemeinderat hat erneut den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft auf dem Kasernenareal abgelehnt, trotz dringenden Bedarfs an Unterkünften. Das Landratsamt kündigte an, die Genehmigung trotzdem zu erteilen, berufend auf planungsrechtliche Lockerungen im Baugesetzbuch, die bis 2027 befristet sind. Die Gemeinde argumentierte gegen den Bau wegen fehlender sozialer Bereiche, Spielplätze, Freizeitflächen und mangelnder Anbindung an den ÖPNV sowie Straßenbeleuchtung.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.