Lenggries ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und ein Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
10.058 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83661
Vorwahlen
08042, 08045
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Almbach, AmKeilkopf, AmTratenbach, Anger, Bairahof, Bayernhtte, Brauneckhtte, Denkalm, Ertlhöfe, Fleck, Florianshtte, Gilgenhöfe, Graben, Hellerschwang, Hohenburg, Hohenreuth, Hohenwiesen, Holz, Kalvarienberg, Klaffenbach, Kotalm, Kranzer, Langeneck, Leger, Luitpolderhöfe, Mhlbach, Obermurbach, Rauchenberg, Reiseralm, Rieschenhöfe, Schlegldorf, Seekarhtte, Seiboldhöfe, Steinbach, Unterluß, Untermurbach, Vorderriß, Wasenstein, Wegscheid, Wies
Adressen:
1. Gemeinde Lenggries, Hauptstraße 4, 83661 Lenggries
2. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Kaiserstraße 12, 83646 Bad Tölz
3. Finanzamt Bad Tölz, Am Schloßplatz 1, 83646 Bad Tölz
Gemeinde Lenggries – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Lenggrieser Gemeinderat hat erneut den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft auf dem Kasernenareal abgelehnt, trotz dringenden Bedarfs an Unterkünften. Das Landratsamt kündigte an, die Genehmigung trotzdem zu erteilen, berufend auf planungsrechtliche Lockerungen im Baugesetzbuch, die bis 2027 befristet sind. Die Gemeinde argumentierte gegen den Bau wegen fehlender sozialer Bereiche, Spielplätze, Freizeitflächen und mangelnder Anbindung an den ÖPNV sowie Straßenbeleuchtung.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.