Jagstzell ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Ostalbkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
2325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73489, 74579, 74597
Vorwahl
07967
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bhlhof, Dietrichsweiler, Eichenrain, Grnberg, Hegenberg, Kalkhöfe, Kellerhof, Knausberg, Kreuthof, Orrot, RenneckerMhle, Riegelhof, Ropfershof, Rot, Rotbachsägmhle, Rothof, Schweighausen, Spielegert, Walser, Weiler, Winterberg, Bühlhof, Dietrichsweiler, Eichenrain, Grünberg, Hegenberg, Kalkhöfe, Kellerhof, Knausberg, Kreuthof, Orrot, RenneckerMühle, Riegelhof, Ropfershof, Rot, Rotbachsägmühle, Rothof, Schweighausen, Spielegert, Walser
Adressen:
1. Gemeinde Jagstzell
Hauptstraße 1
73489 Jagstzell
2. Ordnungsamt Jagstzell
Hauptstraße 1
73489 Jagstzell
3. Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Gemeinde Jagstzell – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.