Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Jesberg

Jesberg ist eine Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
2197 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34632
Vorwahl
06695
Adresse der Gemeinde
Frankfurter Straße 1, 34632 Jesberg
Frankfurter Straße 1, 34632 Jesberg 34632 Hessen DE
Website
Ortsteile
Brnchenhain, Richerode, Brünchenhain, Richerode
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Jesberg
Hauptstraße 1
34632 Jesberg

2. Ordnungsamt Jesberg
Hauptstraße 1
34632 Jesberg

3. Bauamt Jesberg
Hauptstraße 1
34632 Jesberg
Gemeinde Jesberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:30
  • Dienstag: 08:00 - 16:30
  • Mittwoch: 08:00 - 16:30
  • Donnerstag: 08:00 - 16:30
  • Freitag: 08:00 - 15:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.