Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Niedenstein

Niedenstein ist eine Kleinstadt und ein staatlich anerkannter Luftkurort im Schwalm-Eder-Kreis in Nordhessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
5457 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34305
Vorwahlen
05624, 05603
Adresse der Stadtverwaltung
Obertor 8, 34305 Niedenstein
Obertor 8, 34305 Niedenstein 34305 Hessen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Niedenstein, Rathausstraße 1, 34305 Niedenstein
2. Finanzamt Kassel, Wilhelmshöher Allee 73, 34121 Kassel
3. Landratsamt Schwalm-Eder-Kreis, Ziegenhainer Str. 30, 34613 Schwalmstadt
Gemeinde Niedenstein – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:30
  • Dienstag: 08:00 - 16:30
  • Mittwoch: 08:00 - 16:30
  • Donnerstag: 08:00 - 16:30
  • Freitag: 08:00 - 15:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.