Jetzendorf ist eine Gemeinde im Südwesten des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm im Regierungsbezirk Oberbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3138 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85305
Vorwahl
08137
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Badershausen, Bärnhausen, Berg, Brunnhof, Eck, Edersberg, Eglersried, Erl, Frechmhle, Grainhof, Grub, Grubhof, Grndholm, Grnthal, Habertshausen, Happertshofen, Hartwigshausen, Haselhof, Haunstetten, Hirschenhausen, Kaltenberg, Kemmoden, Kolmhof, Kremshof, Lampertshausen, Langwaid, Lanzenried, Lausham, Lindhof, Lueg, Neuried, Obergeiersberg, Oberhausen, Pischelsdorf, Priel, Puch, Saxau, Schernberg, Speckhof, Stachusried
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Jetzendorf, Hauptstraße 1, 85305 Jetzendorf
2. Standesamt Jetzendorf, Hauptstraße 1, 85305 Jetzendorf
3. Finanzamt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Hauptstraße 1, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm
Gemeinde Jetzendorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.