Schweitenkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5491 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85301
Vorwahl
08444
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abens, Ampertshausen, Aufham, Auhof, Dietersdorf, Drnzhausen, Giegenhausen, Gntersdorf, Gundelshausen, Hareß, Hirschhausen, Holzhäuseln, Holzhausen, Jetzelmaierhöfe, Kerschhof, Loipersdorf, Loipertshausen, Niederthann, Oberthann, Preinersdorf, Raffenstetten, Reisdorf, Schaching, Schellneck, Schmiedhausen, Snzhausen, Weikenhausen, Abens, Ampertshausen, Aufham, Auhof, Dietersdorf, Dürnzhausen, Giegenhausen, Güntersdorf, Gundelshausen, Hareß, Hirschhausen, Holzhäuseln, Holzhausen
Adressen:
1. Gemeinde Schweitenkirchen, Hauptstraße 1, 85301 Schweitenkirchen
2. Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Hauptplatz 22, 85301 Pfaffenhofen
3. Wasserwirtschaftsamt Landshut, Schützenstr. 20, 84034 Landshut
Gemeinde Schweitenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.