Schweitenkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5491 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85301
Vorwahl
08444
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abens, Ampertshausen, Aufham, Auhof, Dietersdorf, Drnzhausen, Giegenhausen, Gntersdorf, Gundelshausen, Hareß, Hirschhausen, Holzhäuseln, Holzhausen, Jetzelmaierhöfe, Kerschhof, Loipersdorf, Loipertshausen, Niederthann, Oberthann, Preinersdorf, Raffenstetten, Reisdorf, Schaching, Schellneck, Schmiedhausen, Snzhausen, Weikenhausen, Abens, Ampertshausen, Aufham, Auhof, Dietersdorf, Dürnzhausen, Giegenhausen, Güntersdorf, Gundelshausen, Hareß, Hirschhausen, Holzhäuseln, Holzhausen
Adressen:
1. Gemeinde Schweitenkirchen, Hauptstraße 1, 85301 Schweitenkirchen
2. Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Hauptplatz 22, 85301 Pfaffenhofen
3. Wasserwirtschaftsamt Landshut, Schützenstr. 20, 84034 Landshut
Gemeinde Schweitenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.