Schweitenkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5491 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85301
Vorwahl
08444
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abens, Ampertshausen, Aufham, Auhof, Dietersdorf, Drnzhausen, Giegenhausen, Gntersdorf, Gundelshausen, Hareß, Hirschhausen, Holzhäuseln, Holzhausen, Jetzelmaierhöfe, Kerschhof, Loipersdorf, Loipertshausen, Niederthann, Oberthann, Preinersdorf, Raffenstetten, Reisdorf, Schaching, Schellneck, Schmiedhausen, Snzhausen, Weikenhausen, Abens, Ampertshausen, Aufham, Auhof, Dietersdorf, Dürnzhausen, Giegenhausen, Güntersdorf, Gundelshausen, Hareß, Hirschhausen, Holzhäuseln, Holzhausen
Adressen:
1. Gemeinde Schweitenkirchen, Hauptstraße 1, 85301 Schweitenkirchen
2. Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Hauptplatz 22, 85301 Pfaffenhofen
3. Wasserwirtschaftsamt Landshut, Schützenstr. 20, 84034 Landshut
Gemeinde Schweitenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.