Reichertshausen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5081 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85293
Vorwahl
08441
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Grafing, Gurnöbach, Holzhof, Ilmberg, Ilmried, Kerum, Kohlmhle, Kreut, Oberpaindorf, Paindorf, Riedermhle, Salmading, Triefing, Ziegelnöbach, Grafing, Gurnöbach, Holzhof, Ilmberg, Ilmried, Kerum, Kohlmühle, Kreut, Oberpaindorf, Paindorf, Riedermühle, Salmading, Triefing, Ziegelnöbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichertshausen
Hauptstraße 1
85347 Reichertshausen
2. Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Hauptplatz 1
85356 Pfaffenhofen a.d. Ilm
3. Bürgeramt Reichertshausen
Hauptstraße 1
85347 Reichertshausen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.