Johanngeorgenstadt ist eine Bergstadt im sächsischen Erzgebirgskreis
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
3758 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08349
Vorwahl
03773
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt
Hauptstraße 15
08349 Johanngeorgenstadt
2. Finanzamt Aue
Bahnhofstraße 1
08280 Aue
3. Ordnungsamt Johanngeorgenstadt
Hauptstraße 15
08349 Johanngeorgenstadt
Gemeinde Johanngeorgenstadt – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Johanngeorgenstadt hat einen Prozess zur Erstellung eines neuen Flächennutzungs- und Bebauungsplans gestartet, bei dem die Bürger aktiv eingebunden werden. Ein Info- und Gesprächsabend markierte den Beginn dieser Beteiligungsphase, bei der die Einwohner aufgerufen sind, Anregungen und Ideen für den künftigen Bebauungsplan einzubringen. Briefkästen, gestaltet von Kitakindern, dienen zur Sammlung der Vorschläge.
Die Stadt verfolgt das Ziel, durch kreative und informative Dialogveranstaltungen viele Bewohner und Akteure in den Planungsprozess einzubeziehen. Das Projekt "Johanngeorgenstadt2054" soll den Planungsprozess öffnen und die Beteiligung der Bevölkerung fördern.
Zudem wurde im Mai 2024 das neue Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) für Johanngeorgenstadt beschlossen, das als Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung dient und auf einer engagierten Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Stadträten, lokalen Unternehmen und den Bewohnern basiert.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.