Johanngeorgenstadt ist eine Bergstadt im sächsischen Erzgebirgskreis
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
3758 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08349
Vorwahl
03773
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt
Hauptstraße 15
08349 Johanngeorgenstadt
2. Finanzamt Aue
Bahnhofstraße 1
08280 Aue
3. Ordnungsamt Johanngeorgenstadt
Hauptstraße 15
08349 Johanngeorgenstadt
Gemeinde Johanngeorgenstadt – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Johanngeorgenstadt hat einen Prozess zur Erstellung eines neuen Flächennutzungs- und Bebauungsplans gestartet, bei dem die Bürger aktiv eingebunden werden. Ein Info- und Gesprächsabend markierte den Beginn dieser Beteiligungsphase, bei der die Einwohner aufgerufen sind, Anregungen und Ideen für den künftigen Bebauungsplan einzubringen. Briefkästen, gestaltet von Kitakindern, dienen zur Sammlung der Vorschläge.
Die Stadt verfolgt das Ziel, durch kreative und informative Dialogveranstaltungen viele Bewohner und Akteure in den Planungsprozess einzubeziehen. Das Projekt "Johanngeorgenstadt2054" soll den Planungsprozess öffnen und die Beteiligung der Bevölkerung fördern.
Zudem wurde im Mai 2024 das neue Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) für Johanngeorgenstadt beschlossen, das als Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung dient und auf einer engagierten Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Stadträten, lokalen Unternehmen und den Bewohnern basiert.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung