Jülich (französisch Juliers, niederländisch Gulik) ist eine mittlere, kreisangehörige Stadt im Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
32.635 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52428
Vorwahlen
02461, 02463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BroicherHäuschen, Ermlandhof, Erzelbach, Freiwald, Fuchstal, GüstenerHof, Heckfeld, Huthmacherhof, Jägerhof, Königshäuschen, Linzenich, LorcherHof, Lorsbeck, Margaretenhof, Mariawald, MerscherHöhe, Neuenhof, Neuspiel, Radmacherhof, Rösseler-Hof, Sophienwald, Thywissenhof, WelldorferHof, Werhahnhof, Wilhelmshöhe
Adressen:
Stadt Jülich
Rathausplatz 1
52428 Jülich
Kreis Düren
Wilhelmstraße 2
52349 Düren
Agentur für Arbeit Düren
Hermannstraße 2
52349 Düren
Gemeinde Jülich – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat die Veröffentlichung der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ beschlossen, um die Erweiterung der Betriebsflächen für die Firma Landtechnik Baum zu ermöglichen. Die öffentliche Auslegung fand vom 12.08.2024 bis 13.09.2024 statt.
- Es gibt Pläne für ein neues Wohnquartier am nördlichen Stadtrand, das ca. 39.000 m2 umfasst und 128 Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser enthält. Der Aufstellungsbeschluss wurde jedoch am 29.11.2023 aufgehoben.
- In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 06.02.2025 werden unter anderem der Bebauungsplan Nr. A 64 "Am Schwanenteich" und der Bebauungsplan Stetternich Nr. 11 "An der Kölner Landstraße" behandelt, einschließlich der erneuten Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.