Jülich (französisch Juliers, niederländisch Gulik) ist eine mittlere, kreisangehörige Stadt im Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
32.635 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52428
Vorwahlen
02461, 02463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BroicherHäuschen, Ermlandhof, Erzelbach, Freiwald, Fuchstal, GüstenerHof, Heckfeld, Huthmacherhof, Jägerhof, Königshäuschen, Linzenich, LorcherHof, Lorsbeck, Margaretenhof, Mariawald, MerscherHöhe, Neuenhof, Neuspiel, Radmacherhof, Rösseler-Hof, Sophienwald, Thywissenhof, WelldorferHof, Werhahnhof, Wilhelmshöhe
Adressen:
Stadt Jülich
Rathausplatz 1
52428 Jülich
Kreis Düren
Wilhelmstraße 2
52349 Düren
Agentur für Arbeit Düren
Hermannstraße 2
52349 Düren
Gemeinde Jülich – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat die Veröffentlichung der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ beschlossen, um die Erweiterung der Betriebsflächen für die Firma Landtechnik Baum zu ermöglichen. Die öffentliche Auslegung fand vom 12.08.2024 bis 13.09.2024 statt.
- Es gibt Pläne für ein neues Wohnquartier am nördlichen Stadtrand, das ca. 39.000 m2 umfasst und 128 Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser enthält. Der Aufstellungsbeschluss wurde jedoch am 29.11.2023 aufgehoben.
- In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 06.02.2025 werden unter anderem der Bebauungsplan Nr. A 64 "Am Schwanenteich" und der Bebauungsplan Stetternich Nr. 11 "An der Kölner Landstraße" behandelt, einschließlich der erneuten Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.