Jülich (französisch Juliers, niederländisch Gulik) ist eine mittlere, kreisangehörige Stadt im Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
32.635 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52428
Vorwahlen
02461, 02463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BroicherHäuschen, Ermlandhof, Erzelbach, Freiwald, Fuchstal, GüstenerHof, Heckfeld, Huthmacherhof, Jägerhof, Königshäuschen, Linzenich, LorcherHof, Lorsbeck, Margaretenhof, Mariawald, MerscherHöhe, Neuenhof, Neuspiel, Radmacherhof, Rösseler-Hof, Sophienwald, Thywissenhof, WelldorferHof, Werhahnhof, Wilhelmshöhe
Adressen:
Stadt Jülich
Rathausplatz 1
52428 Jülich
Kreis Düren
Wilhelmstraße 2
52349 Düren
Agentur für Arbeit Düren
Hermannstraße 2
52349 Düren
Gemeinde Jülich – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat die Veröffentlichung der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ beschlossen, um die Erweiterung der Betriebsflächen für die Firma Landtechnik Baum zu ermöglichen. Die öffentliche Auslegung fand vom 12.08.2024 bis 13.09.2024 statt.
- Es gibt Pläne für ein neues Wohnquartier am nördlichen Stadtrand, das ca. 39.000 m2 umfasst und 128 Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser enthält. Der Aufstellungsbeschluss wurde jedoch am 29.11.2023 aufgehoben.
- In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 06.02.2025 werden unter anderem der Bebauungsplan Nr. A 64 "Am Schwanenteich" und der Bebauungsplan Stetternich Nr. 11 "An der Kölner Landstraße" behandelt, einschließlich der erneuten Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.