Jüterbog ist eine Kleinstadt im Landkreis Teltow-Fläming im Bundesland Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
12.382 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14913
Vorwahl
03372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Jüterbog
Markt 1
14913 Jüterbog
2. Landkreis Teltow-Fläming
Karl-Marx-Straße 2
14943 Luckenwalde
3. Einwohnermeldeamt Jüterbog
Markt 1
14913 Jüterbog
Gemeinde Jüterbog – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 044 "Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen" wurde von den Stadtverordneten einstimmig angenommen.
- Am Bullenwall soll Baurecht für die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern geschaffen werden, die Stadtverordneten beschlossen dies einstimmig.
- Es finden aktuell keine Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung statt, aber mehrere Bebauungspläne sind in Aufstellung, wie z.B. der Bebauungsplan 030 "Südliche Wallanlagen", Bebauungsplan 036 "Südliches Altstadtquartier" und Bebauungsplan 048 "Gewerbe- und Industriepark Forst Zinna".
- Der Bebauungsplan Nr. 041 "Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" ist in der Erneuten Öffentlichen Auslegung.
- Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans "Windenergie" und des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Jüterbog sind ebenfalls im Gange.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.