Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Jüterbog

Jüterbog ist eine Kleinstadt im Landkreis Teltow-Fläming im Bundesland Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
12.382 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14913
Vorwahl
03372
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 21, 14913 Jüterbog
Markt 21, 14913 Jüterbog 14913 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Stadt Jüterbog
Markt 1
14913 Jüterbog

2. Landkreis Teltow-Fläming
Karl-Marx-Straße 2
14943 Luckenwalde

3. Einwohnermeldeamt Jüterbog
Markt 1
14913 Jüterbog
Gemeinde Jüterbog – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 044 "Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen" wurde von den Stadtverordneten einstimmig angenommen.
- Am Bullenwall soll Baurecht für die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern geschaffen werden, die Stadtverordneten beschlossen dies einstimmig.
- Es finden aktuell keine Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung statt, aber mehrere Bebauungspläne sind in Aufstellung, wie z.B. der Bebauungsplan 030 "Südliche Wallanlagen", Bebauungsplan 036 "Südliches Altstadtquartier" und Bebauungsplan 048 "Gewerbe- und Industriepark Forst Zinna".
- Der Bebauungsplan Nr. 041 "Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" ist in der Erneuten Öffentlichen Auslegung.
- Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans "Windenergie" und des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Jüterbog sind ebenfalls im Gange.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.