Jüterbog ist eine Kleinstadt im Landkreis Teltow-Fläming im Bundesland Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
12.382 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14913
Vorwahl
03372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Jüterbog
Markt 1
14913 Jüterbog
2. Landkreis Teltow-Fläming
Karl-Marx-Straße 2
14943 Luckenwalde
3. Einwohnermeldeamt Jüterbog
Markt 1
14913 Jüterbog
Gemeinde Jüterbog – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 044 "Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen" wurde von den Stadtverordneten einstimmig angenommen.
- Am Bullenwall soll Baurecht für die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern geschaffen werden, die Stadtverordneten beschlossen dies einstimmig.
- Es finden aktuell keine Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung statt, aber mehrere Bebauungspläne sind in Aufstellung, wie z.B. der Bebauungsplan 030 "Südliche Wallanlagen", Bebauungsplan 036 "Südliches Altstadtquartier" und Bebauungsplan 048 "Gewerbe- und Industriepark Forst Zinna".
- Der Bebauungsplan Nr. 041 "Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" ist in der Erneuten Öffentlichen Auslegung.
- Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans "Windenergie" und des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Jüterbog sind ebenfalls im Gange.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.