Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Köngen

Köngen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈkœŋɡən], schwäbisch gesprochen Kengga [ˈkeŋɡɐ], ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen, rund neun Kilometer von der Kreisstadt Esslingen am Neckar und rund sechs Kilometer von Nürtingen entfernt
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73257
Vorwahl
07024
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenberg, Birkenhöfe, Buchenhöfe, Erlenhöfe, Kempflerhöfe, Lerchenhof, Riedhöfe, Rothöfe, Seehof, Talhof, Wangerhöfe
Adressen:
1. Gemeinde Köngen, Hauptstraße 1, 73257 Köngen
2. Bürgeramt Köngen, Hauptstraße 1, 73257 Köngen
3. Ordnungsamt Köngen, Hauptstraße 1, 73257 Köngen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Köngen plant die Umwandlung des HOS-Areals an der Bahnhofstraße, dem Neckarweg und der B 313 in ein gemischt genutztes Wohn- und Gewerbegebiet. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie bei der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in Auftrag gegeben. Ein zentraler Bestandteil dieser Pläne ist der Grundstückstausch mit der HOS für ein neues Magazin für die Feuerwehr und das Deutsche Rote Kreuz, da das bestehende Gebäude erhebliche Mängel aufweist.

Zusätzlich wurde für das Gelände des ehemaligen Köngener Presswerks an der Nürtinger- und Wilhelm-Maier-Straße der Aufstellungsbeschluss für ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren für den „Gewerbepark Wert“ einstimmig beschlossen. Hier soll ein moderner Gewerbepark entstehen, wofür die alten Bestandsgebäude abgerissen und besondere Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.