Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Königslutter am Elm

Königslutter am Elm ist eine Stadt im Osten von Niedersachsen im Landkreis Helmstedt.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
15.786 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38154
Vorwahlen
05353, 05365
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Königslutter am Elm
Am Markt 1
38154 Königslutter am Elm

2. Einwohnermeldeamt Königslutter am Elm
Am Markt 1
38154 Königslutter am Elm

3. Ordnungsamt Königslutter am Elm
Am Markt 1
38154 Königslutter am Elm
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Gebiet Ziegenberg in Königslutter am Elm wurde am 09.11.2022 im Amtsblatt veröffentlicht und erlangte damit Rechtskraft. Das Baugebiet umfasst 9,6 ha und bietet 118 Baugrundstücke, davon 75 für Einfamilienhaus-Bebauung, wovon 57 bauträgerfrei vermarktet werden.

Der erste Spatenstich im Baugebiet Ziegenberg fand statt, und es gibt Berichte darüber in der Braunschweiger Zeitung und im Helmstedter Sonntag.

Weitere aktuelle Bebauungspläne in Königslutter am Elm umfassen den Bebauungsplan Glentorf Nr. 6 "In den Gärtlingen", den Bebauungsplan Bornum am Elm Nr. 8 "Kita auf der Bünne", den Bebauungsplan Schickelsheim Nr. 1 "Domäne Schickelsheim", den Bebauungsplan Lelm Nr. 5 "Ackerstraße II" und den Bebauungsplan Nr. 22 "Photovoltaik am Rieseberger Weg".

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.