Königslutter am Elm ist eine Stadt im Osten von Niedersachsen im Landkreis Helmstedt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.786 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38154
Vorwahlen
05353, 05365
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Königslutter am Elm
Am Markt 1
38154 Königslutter am Elm
2. Einwohnermeldeamt Königslutter am Elm
Am Markt 1
38154 Königslutter am Elm
3. Ordnungsamt Königslutter am Elm
Am Markt 1
38154 Königslutter am Elm
Gemeinde Königslutter am Elm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Gebiet Ziegenberg in Königslutter am Elm wurde am 09.11.2022 im Amtsblatt veröffentlicht und erlangte damit Rechtskraft. Das Baugebiet umfasst 9,6 ha und bietet 118 Baugrundstücke, davon 75 für Einfamilienhaus-Bebauung, wovon 57 bauträgerfrei vermarktet werden.
Der erste Spatenstich im Baugebiet Ziegenberg fand statt, und es gibt Berichte darüber in der Braunschweiger Zeitung und im Helmstedter Sonntag.
Weitere aktuelle Bebauungspläne in Königslutter am Elm umfassen den Bebauungsplan Glentorf Nr. 6 "In den Gärtlingen", den Bebauungsplan Bornum am Elm Nr. 8 "Kita auf der Bünne", den Bebauungsplan Schickelsheim Nr. 1 "Domäne Schickelsheim", den Bebauungsplan Lelm Nr. 5 "Ackerstraße II" und den Bebauungsplan Nr. 22 "Photovoltaik am Rieseberger Weg".
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.