Meerbusch ist eine Stadt im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
56.855 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40667, 40668, 40670
Vorwahlen
02132, 02150, 02159
Website
Adressen:
1. Stadt Meerbusch - Hauptverwaltung
Am Markt 1
40667 Meerbusch
2. Bürgeramt Meerbusch
Am Markt 1
40667 Meerbusch
3. Ordnungsamt Meerbusch
Am Markt 1
40667 Meerbusch
Gemeinde Meerbusch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Meerbusch hat Änderungen am Bebauungsplan Nr. 322 für das Areal Böhler II beschlossen. Diese Änderungen umfassen die Anpassung des städtebaulichen Entwurfs due to veränderten Rahmenbedingungen und der Nachfrage der Immobilienwirtschaft seit 2022. Doppelhaushälften sollen an Stelle von Reihen-/Townhäusern in den Wohnhöfen gebaut werden, und die Reihenhäuser werden durch südliche Geschosszeilenbauten in L-Form ersetzt. Zusätzlich sind Anpassungen an den Geschosswohnungsbauten und der städtebaulichen Anordnung vorgesehen. Der Entfall der Quartiersgarage ist geplant, und der ruhende Verkehr des Gewerbes soll in nachhaltig angelegten Außenstellplätzen und Tiefgaragen auf den gewerblich genutzten Baufeldern realisiert werden.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.