Meerbusch ist eine Stadt im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
56.855 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40667, 40668, 40670
Vorwahlen
02132, 02150, 02159
Website
Adressen:
1. Stadt Meerbusch - Hauptverwaltung
Am Markt 1
40667 Meerbusch
2. Bürgeramt Meerbusch
Am Markt 1
40667 Meerbusch
3. Ordnungsamt Meerbusch
Am Markt 1
40667 Meerbusch
Gemeinde Meerbusch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Meerbusch hat Änderungen am Bebauungsplan Nr. 322 für das Areal Böhler II beschlossen. Diese Änderungen umfassen die Anpassung des städtebaulichen Entwurfs due to veränderten Rahmenbedingungen und der Nachfrage der Immobilienwirtschaft seit 2022. Doppelhaushälften sollen an Stelle von Reihen-/Townhäusern in den Wohnhöfen gebaut werden, und die Reihenhäuser werden durch südliche Geschosszeilenbauten in L-Form ersetzt. Zusätzlich sind Anpassungen an den Geschosswohnungsbauten und der städtebaulichen Anordnung vorgesehen. Der Entfall der Quartiersgarage ist geplant, und der ruhende Verkehr des Gewerbes soll in nachhaltig angelegten Außenstellplätzen und Tiefgaragen auf den gewerblich genutzten Baufeldern realisiert werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.