Meerbusch ist eine Stadt im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
56.855 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40667, 40668, 40670
Vorwahlen
02132, 02150, 02159
Website
Adressen:
1. Stadt Meerbusch - Hauptverwaltung
Am Markt 1
40667 Meerbusch
2. Bürgeramt Meerbusch
Am Markt 1
40667 Meerbusch
3. Ordnungsamt Meerbusch
Am Markt 1
40667 Meerbusch
Gemeinde Meerbusch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Meerbusch hat Änderungen am Bebauungsplan Nr. 322 für das Areal Böhler II beschlossen. Diese Änderungen umfassen die Anpassung des städtebaulichen Entwurfs due to veränderten Rahmenbedingungen und der Nachfrage der Immobilienwirtschaft seit 2022. Doppelhaushälften sollen an Stelle von Reihen-/Townhäusern in den Wohnhöfen gebaut werden, und die Reihenhäuser werden durch südliche Geschosszeilenbauten in L-Form ersetzt. Zusätzlich sind Anpassungen an den Geschosswohnungsbauten und der städtebaulichen Anordnung vorgesehen. Der Entfall der Quartiersgarage ist geplant, und der ruhende Verkehr des Gewerbes soll in nachhaltig angelegten Außenstellplätzen und Tiefgaragen auf den gewerblich genutzten Baufeldern realisiert werden.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.