Kaarst ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im linken Niederrheingebiet mit 43.286 Einwohnern (Stand: 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
43.661 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41564
Vorwahl
02131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kaarst, Rathausplatz 1, 41564 Kaarst
2. Kreis Viersen, Wilhelmring 20, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Kaarst, Rathausplatz 1, 41564 Kaarst
Gemeinde Kaarst – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kaarst plant die Ansiedelung eines großflächigen Nahversorgers im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 113, Teil A4 "Commerhof". Der Planentwurf liegt vom 13.01.2025 bis 14.02.2025 zur öffentlichen Beteiligung aus. Alle Betroffenen können in diesem Zeitraum Anregungen und Bedenken einreichen.
Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan geändert, und die entsprechenden Unterlagen liegen ebenfalls öffentlich aus.
In der Kaarster Innenstadt sind weitere umfangreiche Planungen im Gange, einschließlich des Masterplans für die Kaarster Mitte, der den Neubau des Hauses der Möglichkeiten, neuen barrierefreien Wohnraum und die Umgestaltung des Grünen Platzes umfasst. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 129 "Innenstadt Kaarst" wurde bereits gefasst, und die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange wird demnächst erfolgen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.