Dezember 2015)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
43.661 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41564
Vorwahl
02131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kaarst, Rathausplatz 1, 41564 Kaarst
2. Kreis Viersen, Wilhelmring 20, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Kaarst, Rathausplatz 1, 41564 Kaarst
Gemeinde Kaarst – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kaarst plant die Ansiedelung eines großflächigen Nahversorgers im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 113, Teil A4 "Commerhof". Der Planentwurf liegt vom 13.01.2025 bis 14.02.2025 zur öffentlichen Beteiligung aus. Alle Betroffenen können in diesem Zeitraum Anregungen und Bedenken einreichen.
Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan geändert, und die entsprechenden Unterlagen liegen ebenfalls öffentlich aus.
In der Kaarster Innenstadt sind weitere umfangreiche Planungen im Gange, einschließlich des Masterplans für die Kaarster Mitte, der den Neubau des Hauses der Möglichkeiten, neuen barrierefreien Wohnraum und die Umgestaltung des Grünen Platzes umfasst. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 129 "Innenstadt Kaarst" wurde bereits gefasst, und die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange wird demnächst erfolgen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.