Kasseedorf ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
1457 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23717
Vorwahlen
04521, 04528, 04529
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bekkate, Berghufe, Freudenholm, Glinde, Goskuhl, Mhlenkamp, Ochsenhals, Sagau, Schmtzberg, Sibbersdorfermhle, Stendorf, Voßberg, Windberg, Bekkate, Berghufe, Freudenholm, Glinde, Goskuhl, Mühlenkamp, Ochsenhals, Sagau, Schmützberg, Sibbersdorfermühle, Stendorf, Voßberg, Windberg
Adressen:
1. Gemeinde Kasseedorf
Am Dorfplatz 1
23714 Kasseedorf
2. Amtsgericht Lübeck
Königstraße 18
23552 Lübeck
3. Kreisverwaltung Ostholstein
Eutiner Straße 4
23701 Eutin
Gemeinde Kasseedorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.