Kaufbeuren ist Verwaltungssitz der Planungsregion Allgäu. Kaufbeuren ist vollständig vom Landkreis Ostallgäu umgeben und liegt etwa in der Mitte zwischen München und Lindau. Sie ist mit rund 43.478 Einwohnern die fünftgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Einwohner
45.118 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87600
Vorwahl
08341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kaufbeuren, Rathausplatz 1, 87600 Kaufbeuren
2. Landratsamt Ostallgäu, An den Bachwiesen 1, 87616 Marktoberdorf
3. Finanzamt Kaufbeuren, Bismarckstraße 1, 87600 Kaufbeuren
Gemeinde Kaufbeuren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kaufbeuren wurde grünes Licht für das neue Wohnquartier Bismarckcarré südlich der Altstadt gegeben, waarbei 80 bis 85 Mietwohnungen in fünf Mehrfamilienhäusern und eine Tiefgarage geplant sind. Der Kaufbeurer Stadtrat stimmte mit einer Mehrheit von 24 zu 11 für das vorhabenbezogene Bauleitverfahren.
Zusätzlich wurde die Genehmigung für eine 3,6 Hektar große Freiflächen-Photovoltaikanlage im Norden von Kaufbeuren erteilt, die auf etwa 2,2 Hektar mit Modultischen überdeckt werden soll. Die Bauphase könnte bereits Mitte November starten.
Bebauungspläne in Kaufbeuren werden im Rahmen des Baugesetzbuches aufgestellt und können als qualifizierte, vorhabenbezogene oder einfache Bebauungspläne erstellt werden, wobei die Bürgerbeteiligung ein integraler Bestandteil des Verfahrens ist.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.