Kenzingen ist eine Kleinstadt im nördlichen Breisgau
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
10.614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79341
Vorwahl
07644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kenzingen
Rathausplatz 1
79341 Kenzingen
2. Ordnungsamt Kenzingen
Rathausplatz 1
79341 Kenzingen
3. Bürgeramt Kenzingen
Rathausplatz 1
79341 Kenzingen
Gemeinde Kenzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kenzingen in den bereitgestellten Quellen. Die letzten Informationen stammen aus 2021 und betreffen die Planungen für den Bereich Pfannenstiel und Breitenfeld V, einschließlich der Gebietsabgrenzung, Bodenordnung, Bauleitplanung und umweltfreundlicher Versorgung mit Wärme und Energie.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.