Kenzingen ist eine Kleinstadt im nördlichen Breisgau
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
10.614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79341
Vorwahl
07644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kenzingen
Rathausplatz 1
79341 Kenzingen
2. Ordnungsamt Kenzingen
Rathausplatz 1
79341 Kenzingen
3. Bürgeramt Kenzingen
Rathausplatz 1
79341 Kenzingen
Gemeinde Kenzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kenzingen in den bereitgestellten Quellen. Die letzten Informationen stammen aus 2021 und betreffen die Planungen für den Bereich Pfannenstiel und Breitenfeld V, einschließlich der Gebietsabgrenzung, Bodenordnung, Bauleitplanung und umweltfreundlicher Versorgung mit Wärme und Energie.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.