Kernen im Remstal ist eine Gemeinde des Rems-Murr-Kreises in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
15.314 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71394
Vorwahl
07151
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kernen im Remstal
Hauptstraße 1
71394 Kernen im Remstal
2. Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Stuttgarter Str. 3
71332 Waiblingen
3. Rathaus Kernen im Remstal
Hohensteinstraße 1
71394 Kernen im Remstal
Gemeinde Kernen im Remstal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kernen im Remstal hat am 30.11.2023 den Bebauungsplan „Quartier Hangweide“ auf Gemarkung Rommelshausen beschlossen. Der Plan trat mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines zukunftsweisenden und nachhaltigen Wohnquartiers, das die Ortsteile Rommelshausen und Stetten verbinden soll. Es wird eine autoarme Dorfpromenade und öffentliche Einrichtungen im Quartierszentrum enthalten. Eine Umweltprüfung mit einem Umweltbericht und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wurde durchgeführt. Die Planunterlagen sind im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.