Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Kirchenlamitz

Kirchenlamitz ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge. Die Stadt liegt etwa 35 km nordöstlich von Bayreuth am Fluss Lamitz. Das nächste Oberzentrum ist Hof (Saale) mit ca
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
3103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95158, 95100
Vorwahl
09285
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 3, 95158 Kirchenlamitz
Marktplatz 3, 95158 Kirchenlamitz 95158 Bayern DE
Website
Ortsteile
Baumgarten, Buchhaus, Dörflas, Entenloh, Fahrenbhl, Fichtenhammer, Großschloppen, Kleinschloppen, Mittelschieda, Neuenhammer, Reicholdsgrn, Schnepfenmhle, Unterschieda, Baumgarten, Buchhaus, Dörflas, Entenloh, Fahrenbühl, Fichtenhammer, Großschloppen, Kleinschloppen, Mittelschieda, Neuenhammer, Reicholdsgrün, Schnepfenmühle, Unterschieda
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchenlamitz
Rathausplatz 1
95142 Kirchenlamitz

2. Ordnungsamt Kirchenlamitz
Rathausplatz 1
95142 Kirchenlamitz

3. Finanzamt Hof
Friedrichstraße 10
95028 Hof
Gemeinde Kirchenlamitz – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchenlamitz in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit allgemeinen Aspekten der städtebaulichen Planung und Entwicklungen in anderen Orten, oder bieten allgemeine Informationen über Kirchenlamitz ohne spezifische Details zu Bebauungsplänen.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.