Kirchenlamitz ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge.
Die Stadt liegt etwa 35 km nordöstlich von Bayreuth am Fluss Lamitz.
Das nächste Oberzentrum ist Hof (Saale) mit ca
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
3103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95158, 95100
Vorwahl
09285
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baumgarten, Buchhaus, Dörflas, Entenloh, Fahrenbhl, Fichtenhammer, Großschloppen, Kleinschloppen, Mittelschieda, Neuenhammer, Reicholdsgrn, Schnepfenmhle, Unterschieda, Baumgarten, Buchhaus, Dörflas, Entenloh, Fahrenbühl, Fichtenhammer, Großschloppen, Kleinschloppen, Mittelschieda, Neuenhammer, Reicholdsgrün, Schnepfenmühle, Unterschieda
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchenlamitz
Rathausplatz 1
95142 Kirchenlamitz
2. Ordnungsamt Kirchenlamitz
Rathausplatz 1
95142 Kirchenlamitz
3. Finanzamt Hof
Friedrichstraße 10
95028 Hof
Gemeinde Kirchenlamitz – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchenlamitz in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit allgemeinen Aspekten der städtebaulichen Planung und Entwicklungen in anderen Orten, oder bieten allgemeine Informationen über Kirchenlamitz ohne spezifische Details zu Bebauungsplänen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.