Kirchenthumbach ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach, der auch die Gemeinden Schlammersdorf und Vorbach angehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3225 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91281
Vorwahl
09647
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Blechmhle, Burggrub, Ernstfeld, Fronlohe, Görglas, Grnthanmhle, Haselmhle, Höflas, Luisenhof, Metzenhof, Metzenmhle, Penzenreuth, Pfaffenstetten, Röthenlohe, Sommerau, Tagmanns, Treinreuth, Wölkersdorf, Zinnschacht, Asbach, Blechmühle, Burggrub, Ernstfeld, Fronlohe, Görglas, Grünthanmühle, Haselmühle, Höflas, Luisenhof, Metzenhof, Metzenmühle, Penzenreuth, Pfaffenstetten, Röthenlohe, Sommerau, Tagmanns, Treinreuth, Wölkersdorf, Zinnschacht
Adressen:
1. Gemeinde Kirchenthumbach, Hauptstraße 10, 91281 Kirchenthumbach
2. Ordnungsamt Kirchenthumbach, Hauptstraße 10, 91281 Kirchenthumbach
3. Finanzamt Weiden, Schillerstraße 12, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Kirchenthumbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.