Parkstein (bairisch: Backstoi) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92711
Vorwahl
09602
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenparkstein, Buch, Frhlingshöhe, Grnthal, Hagen, Hammerles, Kotzau, Kriegshut, Meerbodenreuth, Neumhle, Niederndorf, Oed, Pinzenhof, Polier, Scharlmhle, Schwand, Sogritz, Staudenhof, Theile, Altenparkstein, Buch, Frühlingshöhe, Grünthal, Hagen, Hammerles, Kotzau, Kriegshut, Meerbodenreuth, Neumühle, Niederndorf, Oed, Pinzenhof, Polier, Scharlmühle, Schwand, Sogritz, Staudenhof, Theile
Adressen:
1. Gemeinde Parkstein, Hauptstraße 1, 92676 Parkstein
2. Ordnungsamt Parkstein, Hauptstraße 1, 92676 Parkstein
3. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 7, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Parkstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.