Parkstein (bairisch: Backstoi) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92711
Vorwahl
09602
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenparkstein, Buch, Frhlingshöhe, Grnthal, Hagen, Hammerles, Kotzau, Kriegshut, Meerbodenreuth, Neumhle, Niederndorf, Oed, Pinzenhof, Polier, Scharlmhle, Schwand, Sogritz, Staudenhof, Theile, Altenparkstein, Buch, Frühlingshöhe, Grünthal, Hagen, Hammerles, Kotzau, Kriegshut, Meerbodenreuth, Neumühle, Niederndorf, Oed, Pinzenhof, Polier, Scharlmühle, Schwand, Sogritz, Staudenhof, Theile
Adressen:
1. Gemeinde Parkstein, Hauptstraße 1, 92676 Parkstein
2. Ordnungsamt Parkstein, Hauptstraße 1, 92676 Parkstein
3. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 7, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Parkstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.