Parkstein (bairisch: Backstoi) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92711
Vorwahl
09602
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenparkstein, Buch, Frhlingshöhe, Grnthal, Hagen, Hammerles, Kotzau, Kriegshut, Meerbodenreuth, Neumhle, Niederndorf, Oed, Pinzenhof, Polier, Scharlmhle, Schwand, Sogritz, Staudenhof, Theile, Altenparkstein, Buch, Frühlingshöhe, Grünthal, Hagen, Hammerles, Kotzau, Kriegshut, Meerbodenreuth, Neumühle, Niederndorf, Oed, Pinzenhof, Polier, Scharlmühle, Schwand, Sogritz, Staudenhof, Theile
Adressen:
1. Gemeinde Parkstein, Hauptstraße 1, 92676 Parkstein
2. Ordnungsamt Parkstein, Hauptstraße 1, 92676 Parkstein
3. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 7, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Parkstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.