Kirchhain ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
16.246 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35274
Vorwahl
06422
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bartenhäusermhle, Straßerhof, Wohratal, Bartenhäusermühle, Straßerhof, Wohratal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
2. Bürgerbüro Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
3. Ordnungsamt Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
Gemeinde Kirchhain – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchhain wird der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Rußweg II fortentwickelt. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um der hohen Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken nachzukommen. Das Gebiet umfasst etwa 26,4 Hektar am östlichen Stadtrand und soll Firmen wie Wagner Solar und Geisler Infra Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Der Plan steht im Einklang mit dem Regionalplan Mittelhessen 2010 und soll den Gewerbestandort Kirchhain sichern und neue Arbeitsplätze schaffen.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bau von bis zu 50 neuen Wohnungen auf einem ehemaligen Baustellenareal.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.