Kirchhain ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
16.246 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35274
Vorwahl
06422
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bartenhäusermhle, Straßerhof, Wohratal, Bartenhäusermühle, Straßerhof, Wohratal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
2. Bürgerbüro Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
3. Ordnungsamt Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
Gemeinde Kirchhain – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchhain wird der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Rußweg II fortentwickelt. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um der hohen Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken nachzukommen. Das Gebiet umfasst etwa 26,4 Hektar am östlichen Stadtrand und soll Firmen wie Wagner Solar und Geisler Infra Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Der Plan steht im Einklang mit dem Regionalplan Mittelhessen 2010 und soll den Gewerbestandort Kirchhain sichern und neue Arbeitsplätze schaffen.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bau von bis zu 50 neuen Wohnungen auf einem ehemaligen Baustellenareal.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.