Kirchlinteln (plattdeutsch: Karklinteln oder Kerklinteln) ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Verden in Niedersachsen im Osten des Kreisgebietes.
Bundesland
Landkreis
Verden
Einwohner
10.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27308
Vorwahlen
04236, 04230, 04231, 04237, 04238
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Deelsen, Heins, Horst, Kaberloh, Lindhoop, Neuenförde, Neuenkrug, Ramelsen, Schnuckenstall, Specken, Weitzmhlen, Deelsen, Heins, Horst, Kaberloh, Lindhoop, Neuenförde, Neuenkrug, Ramelsen, Schnuckenstall, Specken, Weitzmühlen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchlinteln
Hauptstraße 1
27308 Kirchlinteln
2. Landkreis Verden
Am Wall 1
27283 Verden (Aller)
3. Bürgeramt Kirchlinteln
Kirchstraße 10
27308 Kirchlinteln
Gemeinde Kirchlinteln – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.