Klink ist eine Gemeinde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
1136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17192
Vorwahl
03991
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Klink
Adressen:
1. Stadtverwaltung Klink
Am Markt 1
17192 Klink
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Am Schloß 1
17033 Neubrandenburg
3. Umweltamt Mecklenburgische Seenplatte
Wilhelmstraße 1
17033 Neubrandenburg
Gemeinde Klink – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Klink arbeitet an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, die seit dem 20.07.2017 im Gange ist. Diese Änderung zielt auf die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Hauptort Klink ab, da die bestehenden Wohnbauflächen bereits ausgeschöpft sind und eine weitere Verdichtung nicht möglich ist.
Ein wichtiger Aspekt ist die Schaffung von Flächen für die Wohnbauentwicklung, insbesondere für potenzielle Arbeitskräfte der Tourismusindustrie, wie z.B. die straßenseitige Bebauung am Grabenitzer Weg.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan Nr. 12 umgesetzt, der die Schaffung einer Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr, ein Bürgerhaus und Parkplätze vor dem nördlichen Ortseingang von Klink vorsieht. Dieser Standort soll ideal für die Feuerwehr sein, um optimale Einsatzwege zu gewährleisten.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.