Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kochel am See

Kochel am See (amtlich: Kochel a.See) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
4131 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82431, 82432
Vorwahlen
08851, 08858
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kochel am See
Bahnhofstraße 5
82431 Kochel am See

2. Standesamt Kochel am See
Bahnhofstraße 5
82431 Kochel am See

3. Finanzamt Weilheim
Sankt-Johann-Straße 1
82362 Weilheim in Oberbayern
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Kochel am See prüft verschiedene Varianten für die Neugestaltung des Verstärkeramt-Areals. Es gibt vier Varianten: Eine beinhaltet den Bau von Bauhof und Wohnungen ohne Räume für Obdachlose und Jugend, eine weitere mit weniger Wohnungen durch den Verzicht auf den Dachgeschossausbau, eine dritte mit dem Neubau eines Bauhofs ohne Wohnungen und eine vierte mit ausschließlich Wohnungen, wobei der Bauhof an einem alternativen Standort beim Fußballplatz geprüft werden soll.

Zusätzlich wurde der Bauantrag für eine Privatklinik des Asklepios-Konzerns auf dem ehemaligen Verdi-Areal am Kochelsee einstimmig genehmigt. Diese Klinik soll für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik dienen und umfasst mehrere Gebäude, Tiefgaragen und begrünte Flachdächer.

Weitere Bauprojekte umfassen den Neubau einer Bootshütte für die Wasserwacht, die Ablehnung eines Bebauungsplans für gastronomische Erweiterungen am Parkplatz der Herzogstandbahn und die Einrichtung eines kleinen Wohnmobilplatzes im Unteranger.

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.