Die Stadt Korbach, seit dem 18
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
23.287 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34497, 34513
Vorwahlen
05631, 05636, 02982
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dingeringhausen, Ohlenbeck, Redhof, Ziegelhtte, Dingeringhausen, Ohlenbeck, Redhof, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadt Korbach, Am Markt 1, 34497 Korbach
2. Landkreis Waldeck-Frankenberg, Wilhelmshöher Allee 20, 34497 Korbach
3. Finanzamt Korbach, Am Bahnhof 1, 34497 Korbach
Gemeinde Korbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Korbach in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln allgemeine Themen wie Grundstückspreise, Baukultur und Wohnungswirtschaft, aber nicht spezifische Bebauungspläne in Korbach.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.