Die Stadt Korbach, seit dem 18
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
23.287 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34497, 34513
Vorwahlen
05631, 05636, 02982
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dingeringhausen, Ohlenbeck, Redhof, Ziegelhtte, Dingeringhausen, Ohlenbeck, Redhof, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadt Korbach, Am Markt 1, 34497 Korbach
2. Landkreis Waldeck-Frankenberg, Wilhelmshöher Allee 20, 34497 Korbach
3. Finanzamt Korbach, Am Bahnhof 1, 34497 Korbach
Gemeinde Korbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Korbach in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln allgemeine Themen wie Grundstückspreise, Baukultur und Wohnungswirtschaft, aber nicht spezifische Bebauungspläne in Korbach.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.