Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lichtenfels

Lichtenfels ist eine Landstadt im Nordwesten von Nordhessen (Deutschland)
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
4136 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35104
Vorwahlen
05636, 06454 (Dalwigksthal, Münden, Neukirchen, Sachsenberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Degendorf, Krappenroth, Oberlangheim, Reundorf, Seubelsdorf, Degendorf, Krappenroth, Oberlangheim, Reundorf, Seubelsdorf
Adressen:
1. Stadt Lichtenfels, Hauptstraße 1, 96215 Lichtenfels
2. Landratsamt Lichtenfels, Bamberger Straße 1, 96215 Lichtenfels
3. Finanzamt Lichtenfels, Bamberger Straße 7, 96215 Lichtenfels
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:30 Dienstag: 08:30 - 15:30 Mittwoch: 08:30 - 15:30 Donnerstag: 08:30 - 15:30 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lichtenfels hat am 11.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für einen neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den „RaiBa Bürgersolarpark Bohnberg“ gefasst. Dieses Vorhaben der Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim eG umfasst die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich des Weilers Bohnberg. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch aufgestellt und gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert, um die Flächen als Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung Erneuerbarer Energien darzustellen.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.