Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie ist die drittgrößte Stadt des Landkreises Ludwigsburg nach Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen und bildet mit Ludwigsburg ein Mittelzentrum
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
33.681 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
70806
Vorwahlen
07154, 07141
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kornwestheim
Hauptstraße 1
70806 Kornwestheim
2. Bürgeramt Kornwestheim
Bahnhofstraße 1
70806 Kornwestheim
3. Ordnungsamt Kornwestheim
Wilhelmstraße 1
70806 Kornwestheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Kornwestheim wurde recently eine neue Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine für 1,5 Millionen Euro errichtet, aber dies steht nicht direkt im Zusammenhang mit den allgemeinen Bebauungsplänen.
- Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Kornwestheim stammt aus dem Jahr 2018 und bildet das gesamte Gemeindegebiet ab, inklusive bestehender und geplanter Arten der Bodennutzung.
- Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und enthalten spezifische Vorgaben für die bauliche Nutzung, Gebäudekubatur und gestalterische Anforderungen in Teilbereichen des Gemeindegebiets.
- Im neuen Wohngebiet Neckartalblick gibt es spezifische Bebauungsvorgaben, einschließlich Höhenbegrenzungen und energetischen Anforderungen, die von den Bauherren zu erfüllen sind.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.