Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Kornwestheim ist eine Stadt in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
33.681 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
70806
Vorwahlen
07154, 07141
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kornwestheim
Hauptstraße 1
70806 Kornwestheim
2. Bürgeramt Kornwestheim
Bahnhofstraße 1
70806 Kornwestheim
3. Ordnungsamt Kornwestheim
Wilhelmstraße 1
70806 Kornwestheim
Gemeinde Kornwestheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kornwestheim wurde recently eine neue Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine für 1,5 Millionen Euro errichtet, aber dies steht nicht direkt im Zusammenhang mit den allgemeinen Bebauungsplänen.
- Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Kornwestheim stammt aus dem Jahr 2018 und bildet das gesamte Gemeindegebiet ab, inklusive bestehender und geplanter Arten der Bodennutzung.
- Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und enthalten spezifische Vorgaben für die bauliche Nutzung, Gebäudekubatur und gestalterische Anforderungen in Teilbereichen des Gemeindegebiets.
- Im neuen Wohngebiet Neckartalblick gibt es spezifische Bebauungsvorgaben, einschließlich Höhenbegrenzungen und energetischen Anforderungen, die von den Bauherren zu erfüllen sind.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.