Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Koserow

Seebad Koserow (niederdeutsch Kausro) ist eine Gemeinde auf der Insel Usedom direkt am Ufer der Ostsee und des Achterwassers
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
1718 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17459
Vorwahl
038375
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Koserow
Hauptstraße 1
17459 Koserow

2. Amtsverwaltung Usedom-Süd
Am Markt 1
17440 Bansin

3. Landkreis Vorpommern-Greifswald
Am Schloß 1
17389 Anklam
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:30 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Koserow betreffen die folgenden Entscheidungen und Verfahren:

- Beschluss der Gemeindevertretung Ostseebad Koserow Nr. GVKo 0059/25 vom 03.02.2025 über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Wohngebiet südlich des Triftweges“ in der Fassung von 12-2024.
- Beschluss Nr. GVKo-0037/24 vom 26.11.2024 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow.
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Beschlüsse Nr. GVKo-0035/24 und GVKo-0036/24 vom 26.11.2024.
- Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung FNP und des Bebauungsplanes Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ im Juli 2024.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.