Seebad Koserow (niederdeutsch Kausro) ist eine Gemeinde auf der Insel Usedom direkt am Ufer der Ostsee und des Achterwassers
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
1718 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17459
Vorwahl
038375
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Koserow
Hauptstraße 1
17459 Koserow
2. Amtsverwaltung Usedom-Süd
Am Markt 1
17440 Bansin
3. Landkreis Vorpommern-Greifswald
Am Schloß 1
17389 Anklam
Gemeinde Koserow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Koserow betreffen die folgenden Entscheidungen und Verfahren:
- Beschluss der Gemeindevertretung Ostseebad Koserow Nr. GVKo 0059/25 vom 03.02.2025 über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Wohngebiet südlich des Triftweges“ in der Fassung von 12-2024.
- Beschluss Nr. GVKo-0037/24 vom 26.11.2024 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow.
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Beschlüsse Nr. GVKo-0035/24 und GVKo-0036/24 vom 26.11.2024.
- Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung FNP und des Bebauungsplanes Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ im Juli 2024.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.