Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Koserow

Sie wird vom Amt Usedom-Süd mit Sitz in der Stadt Usedom verwaltet
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
1718 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17459
Vorwahl
038375
Adresse der Amtsverwaltung
Markt 1, 17406 Usedom
Markt 1, 17406 Usedom 17459 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Koserow
Hauptstraße 1
17459 Koserow

2. Amtsverwaltung Usedom-Süd
Am Markt 1
17440 Bansin

3. Landkreis Vorpommern-Greifswald
Am Schloß 1
17389 Anklam
Gemeinde Koserow – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Koserow betreffen die folgenden Entscheidungen und Verfahren:

- Beschluss der Gemeindevertretung Ostseebad Koserow Nr. GVKo 0059/25 vom 03.02.2025 über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Wohngebiet südlich des Triftweges“ in der Fassung von 12-2024.
- Beschluss Nr. GVKo-0037/24 vom 26.11.2024 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow.
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Beschlüsse Nr. GVKo-0035/24 und GVKo-0036/24 vom 26.11.2024.
- Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung FNP und des Bebauungsplanes Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ im Juli 2024.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.