Krausnick-Groß Wasserburg (niedersorbisch Kšušwica-Wódowy Grod) ist eine Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15910
Vorwahlen
035472, 035473
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Krausnick-Groß Wasserburg
Hauptstraße 1
15913 Krausnick-Groß Wasserburg
2. Bürgeramt Landkreis Dahme-Spreewald
Bahnhofstraße 24
15907 Lübben (Spreewald)
3. Ordnungsamt Landkreis Dahme-Spreewald
Friedrichstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)
Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.