Kreuzwertheim ist eine Marktgemeinde im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
3928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97892
Vorwahl
09342
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Unterwittbach, Unterwittbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kreuzwertheim
Hauptstraße 1
97892 Kreuzwertheim
2. Bürgeramt Kreuzwertheim
Hauptstraße 1
97892 Kreuzwertheim
3. Ordnungsamt Kreuzwertheim
Hauptstraße 1
97892 Kreuzwertheim
Gemeinde Kreuzwertheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Kreuzwertheim gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan. Die verfügbaren Quellen konzentrieren sich auf allgemeine Entwicklungen und Projekte in der Gemeinde, wie die Installation von Photovoltaikanlagen und die Grundsteuerreform, aber nicht speziell auf Bebauungspläne in Kreuzwertheim selbst. Die Details zu Bebauungsplänen finden sich hauptsächlich in Kontexten anderer Gemeinden, wie in Miltenberg.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.