Kreuzwertheim ist eine Marktgemeinde im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
3928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97892
Vorwahl
09342
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Unterwittbach, Unterwittbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kreuzwertheim
Hauptstraße 1
97892 Kreuzwertheim
2. Bürgeramt Kreuzwertheim
Hauptstraße 1
97892 Kreuzwertheim
3. Ordnungsamt Kreuzwertheim
Hauptstraße 1
97892 Kreuzwertheim
Gemeinde Kreuzwertheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Kreuzwertheim gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan. Die verfügbaren Quellen konzentrieren sich auf allgemeine Entwicklungen und Projekte in der Gemeinde, wie die Installation von Photovoltaikanlagen und die Grundsteuerreform, aber nicht speziell auf Bebauungspläne in Kreuzwertheim selbst. Die Details zu Bebauungsplänen finden sich hauptsächlich in Kontexten anderer Gemeinden, wie in Miltenberg.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.