Marktheidenfeld ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
11.292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97828
Vorwahl
09391
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienbrunn, Marienbrunn
Adressen:
1. Stadt Marktheidenfeld
Hauptstraße 1
97828 Marktheidenfeld
2. Landratsamt Main-Spessart
Am Schloß 1
97753 Karlstadt
3. Bundesagentur für Arbeit
Am Alten Bahnhof 1
97828 Marktheidenfeld
Gemeinde Marktheidenfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Marktheidenfeld plant die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet Baumhofstraße 40. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand zwischen dem 17. Juli und 18. August 2023 statt. Es gibt verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Verbänden, wie dem Bayerischen Bauernverband und dem Bund Naturschutz, die alternative Flächenabgrenzungen und umfassendere Klimaanpassungsmaßnahmen vorschlagen.
Die Stadt Marktheidenfeld hat umfassende Klimaanpassungsmaßnahmen geplant, einschließlich Dachbegrünungen, Photovoltaikpflichten und Fassadenbegrünungen. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen auf öffentlichen Grünflächen umgesetzt werden und bis spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein.
Es ist festgelegt, dass künftige Erweiterungen des Gewerbequartiers nach Osten aufgrund der aktuellen planerischen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich sind, um den Schutz des Naturschutzgebiets Kreuzberg und des Landschafts- und Ortsbildes zu gewährleisten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.