Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marktheidenfeld

Marktheidenfeld ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
11.292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97828
Vorwahl
09391
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienbrunn, Marienbrunn
Adressen:
1. Stadt Marktheidenfeld
Hauptstraße 1
97828 Marktheidenfeld

2. Landratsamt Main-Spessart
Am Schloß 1
97753 Karlstadt

3. Bundesagentur für Arbeit
Am Alten Bahnhof 1
97828 Marktheidenfeld
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Die Stadt Marktheidenfeld plant die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet Baumhofstraße 40. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand zwischen dem 17. Juli und 18. August 2023 statt. Es gibt verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Verbänden, wie dem Bayerischen Bauernverband und dem Bund Naturschutz, die alternative Flächenabgrenzungen und umfassendere Klimaanpassungsmaßnahmen vorschlagen.

Die Stadt Marktheidenfeld hat umfassende Klimaanpassungsmaßnahmen geplant, einschließlich Dachbegrünungen, Photovoltaikpflichten und Fassadenbegrünungen. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen auf öffentlichen Grünflächen umgesetzt werden und bis spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein.

Es ist festgelegt, dass künftige Erweiterungen des Gewerbequartiers nach Osten aufgrund der aktuellen planerischen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich sind, um den Schutz des Naturschutzgebiets Kreuzberg und des Landschafts- und Ortsbildes zu gewährleisten.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.