Marktheidenfeld ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
11.292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97828
Vorwahl
09391
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienbrunn, Marienbrunn
Adressen:
1. Stadt Marktheidenfeld
Hauptstraße 1
97828 Marktheidenfeld
2. Landratsamt Main-Spessart
Am Schloß 1
97753 Karlstadt
3. Bundesagentur für Arbeit
Am Alten Bahnhof 1
97828 Marktheidenfeld
Gemeinde Marktheidenfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Marktheidenfeld plant die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet Baumhofstraße 40. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand zwischen dem 17. Juli und 18. August 2023 statt. Es gibt verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Verbänden, wie dem Bayerischen Bauernverband und dem Bund Naturschutz, die alternative Flächenabgrenzungen und umfassendere Klimaanpassungsmaßnahmen vorschlagen.
Die Stadt Marktheidenfeld hat umfassende Klimaanpassungsmaßnahmen geplant, einschließlich Dachbegrünungen, Photovoltaikpflichten und Fassadenbegrünungen. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen auf öffentlichen Grünflächen umgesetzt werden und bis spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein.
Es ist festgelegt, dass künftige Erweiterungen des Gewerbequartiers nach Osten aufgrund der aktuellen planerischen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich sind, um den Schutz des Naturschutzgebiets Kreuzberg und des Landschafts- und Ortsbildes zu gewährleisten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.