Kronshagen ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein am westlichen Stadtrand von Kiel, etwa sechs Kilometer vom Stadtzentrum entfernt.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
11.921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24119
Vorwahl
0431
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eichkoppel, Heidenberg, Kopperpahl, Eichkoppel, Heidenberg, Kopperpahl
Adressen:
1. Gemeinde Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
2. Einwohnermeldeamt Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
3. Ordnungsamt Kronshagen, Am Markt 1, 24119 Kronshagen
Gemeinde Kronshagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit gibt es keine laufenden Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Kronshagen. Es ist jedoch geplant, ein neues Gebäude für Gesundheit und Wohnen an der Kopperpahler Allee zu errichten, das bis zu fünf Vollgeschosse umfasst und 19 neue Wohnungen enthält, aber dies ist keine Bauleitplanung im engeren Sinne.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.