Kropp (dänisch: Krop) ist eine Gemeinde am Ochsenweg im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
6600 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24848
Vorwahl
04624
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Friedrichsanbau, Friedrichswiese, Fuhlreit, Heidbunge, Kropp, Kropperbusch, Kropperhufenausbau, Kropperkatenausbau, Mielberg, Osterhof, Wiesik, Friedrichsanbau, Friedrichswiese, Fuhlreit, Heidbunge, KleinrheiderAusbauten, Kropperbusch, Kropperhufenausbau, Kropperkatenausbau, Mielberg, Osterhof, Wiesik
Adressen:
1. Gemeinde Kropp, Am Markt 1, 24791 Kropp
2. Amtsgericht Schleswig, Am Schloß 1, 24837 Schleswig
3. Kreis Schleswig-Flensburg, Kappelner Str. 85, 24837 Schleswig
Gemeinde Kropp – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.