Kropp (dänisch: Krop) ist eine Gemeinde am Ochsenweg im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
6600 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24848
Vorwahl
04624
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Friedrichsanbau, Friedrichswiese, Fuhlreit, Heidbunge, Kropp, Kropperbusch, Kropperhufenausbau, Kropperkatenausbau, Mielberg, Osterhof, Wiesik, Friedrichsanbau, Friedrichswiese, Fuhlreit, Heidbunge, KleinrheiderAusbauten, Kropperbusch, Kropperhufenausbau, Kropperkatenausbau, Mielberg, Osterhof, Wiesik
Adressen:
1. Gemeinde Kropp, Am Markt 1, 24791 Kropp
2. Amtsgericht Schleswig, Am Schloß 1, 24837 Schleswig
3. Kreis Schleswig-Flensburg, Kappelner Str. 85, 24837 Schleswig
Gemeinde Kropp – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.