Kumhausen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5546 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84036
Vorwahlen
0871, 08743, 08705, 08707
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kumhausen, Hauptstraße 1, 84036 Kumhausen
2. Landratsamt Landshut, Alte Poststraße 1, 84034 Landshut
3. Finanzamt Landshut, Watzingerstraße 3, 84034 Landshut
Gemeinde Kumhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kumhausen hatSeveral projekte und Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplans umgesetzt oder geplant:
- Im Baugebiet Hohenegglkofen – Pfarrfeld wurden sechs gemeindliche Wohnbaugrundstücke für Einfamilienhäuser vergeben, mit Erschließungsarbeiten und der Errichtung von Gehwegen und einer Verkehrsinsel.
- Ein neues Baugebiet westlich der Schule ist geplant, mit einer Kindertagesstätte, mehrgeschossigem Wohnungsbau und einer Quartiersgarage. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst.
- Die Erschließung des Baugebietes Hoheneggkofen Pfarrfeld wurde 2022 mit einem Budget von 1,05 Mio. € durchgeführt.
- Weitere Projekte umfassen Straßensanierungen und Kanalsanierungen in den Jahren 2022-2025.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.