Kumhausen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5546 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84036
Vorwahlen
0871, 08743, 08705, 08707
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kumhausen, Hauptstraße 1, 84036 Kumhausen
2. Landratsamt Landshut, Alte Poststraße 1, 84034 Landshut
3. Finanzamt Landshut, Watzingerstraße 3, 84034 Landshut
Gemeinde Kumhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kumhausen hatSeveral projekte und Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplans umgesetzt oder geplant:
- Im Baugebiet Hohenegglkofen – Pfarrfeld wurden sechs gemeindliche Wohnbaugrundstücke für Einfamilienhäuser vergeben, mit Erschließungsarbeiten und der Errichtung von Gehwegen und einer Verkehrsinsel.
- Ein neues Baugebiet westlich der Schule ist geplant, mit einer Kindertagesstätte, mehrgeschossigem Wohnungsbau und einer Quartiersgarage. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst.
- Die Erschließung des Baugebietes Hoheneggkofen Pfarrfeld wurde 2022 mit einem Budget von 1,05 Mio. € durchgeführt.
- Weitere Projekte umfassen Straßensanierungen und Kanalsanierungen in den Jahren 2022-2025.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.