Kumhausen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5546 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84036
Vorwahlen
0871, 08743, 08705, 08707
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kumhausen, Hauptstraße 1, 84036 Kumhausen
2. Landratsamt Landshut, Alte Poststraße 1, 84034 Landshut
3. Finanzamt Landshut, Watzingerstraße 3, 84034 Landshut
Gemeinde Kumhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kumhausen hatSeveral projekte und Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplans umgesetzt oder geplant:
- Im Baugebiet Hohenegglkofen – Pfarrfeld wurden sechs gemeindliche Wohnbaugrundstücke für Einfamilienhäuser vergeben, mit Erschließungsarbeiten und der Errichtung von Gehwegen und einer Verkehrsinsel.
- Ein neues Baugebiet westlich der Schule ist geplant, mit einer Kindertagesstätte, mehrgeschossigem Wohnungsbau und einer Quartiersgarage. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst.
- Die Erschließung des Baugebietes Hoheneggkofen Pfarrfeld wurde 2022 mit einem Budget von 1,05 Mio. € durchgeführt.
- Weitere Projekte umfassen Straßensanierungen und Kanalsanierungen in den Jahren 2022-2025.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.