Mit knapp 5000 Einwohnern ist Kusel die zweitkleinste Kreisstadt Deutschlands. Kusel liegt am Kuselbach im Südwesten von Rheinland-Pfalz im Nordpfälzer Bergland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5594 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66869
Vorwahl
06381
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Fuchseck, Fuchseck
Gemeinde Kusel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibtSeveral Bebauungspläne in Kusel, aber keine spezifischen neuesten Nachrichten dazu. Hier sind einige der aktuellen Bebauungspläne:
- Am Bängertchen, 2. Erweiterung
- Am Holler
- Am Holler - Änderungsplan III und IV
- Am Neuen Berg, Teil A
- Am Schnappenberg, Bängertchen, Am Mühlberg
- Auf dem Lehen
- Auf der Staffel, Tälchen, An der Fuchsheck
- Bahnhofstraße - L360
- Brühl - Änderungsplan I und II
- Haischbach - Neufassung und Erweiterung
- Herrchenberg - Neufassung und Erweiterung II
- Kreuzwiese
- Rossberg
- Rothelsbach mit verschiedenen Änderungsplänen
- Tuchrahm, Weibergraben - Neufassung
- VEP B+F GnBH
- VEP Erweiterung Aldi
- VEP Hela Profi-Zentrum Kusel
- Walkmühle
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.