Kusterdingen ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen, oberhalb des Neckartals zwischen Tübingen und Reutlingen gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72127, 72138
Vorwahl
07071
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kusterdingen
Hauptstraße 1
72127 Kusterdingen
2. Ordnungsamt Kusterdingen
Hauptstraße 1
72127 Kusterdingen
3. Finanzamt Tübingen
Wilhelmstraße 10
72074 Tübingen
Gemeinde Kusterdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kusterdinger Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan für den Solarpark „Wankheimer Ohren“, wo rund 2500 Solarmodule an der B28 bei der Abzweigung Kusterdingen/Wankheim spätestens Mitte 2025 installiert werden sollen.
Es gibt auch eine 6. Deckblattänderung des Bebauungsplans „Mark-West – Teile B und C“ im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet Reutlingen-West/Kusterdingen, die darauf abzielt, die bauliche Nutzung im Industriegebiet durch Änderung der Baumassenzahl zu optimieren, um neue Vorhaben besser realisieren zu können. Diese Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.