Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Käbschütztal

Käbschütztal ist eine Gemeinde im Zentrum Sachsens im Landkreis Meißen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2758 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01665
Vorwahl
035244
Adresse der Gemeinde
Kirchgasse 4a01665 Käbschütztal
Kirchgasse 4a01665 Käbschütztal 01665 Sachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Käbschütztal
Hauptstraße 1
04746 Käbschütztal

2. Ordnungsamt Käbschütztal
Marktstraße 5
04746 Käbschütztal

3. Bauamt Käbschütztal
Schulstraße 10
04746 Käbschütztal
Gemeinde Käbschütztal – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30 13:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 17:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 15:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.