Riesa ist eine Mittelstadt im sächsischen Landkreis Meißen
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
28.850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01587, 01589, 01591
Vorwahl
03525
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Riesa
Markt 1
01589 Riesa
2. Einwohnermeldeamt Riesa
Markt 1
01589 Riesa
3. Ordnungsamt Riesa
Markt 1
01589 Riesa
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Riesa hat den Entwurf des 1. Nachtrages zum Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Einzelhandel Pausitzer Straße« mehrheitlich gebilligt. Statt eines geplanten Edeka-Marktes wird jetzt ein Rewe-Markt auf dem ehemaligen Widmann-Gelände an der Pausitzer Straße gebaut. Der Bau soll im Spätsommer beginnen und bis Dezember abgeschlossen sein. Zugleich wird die Pausitzer Straße erneuert, einschließlich neuer Rad- und Gehwege. Das Feuerwehrgerätehaus und die Turnhalle der Akrobaten des SC Riesa bleiben vorerst bestehen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf