Riesa ist eine Mittelstadt im sächsischen Landkreis Meißen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01587, 01589, 01591
Vorwahl
03525
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Riesa
Markt 1
01589 Riesa
2. Einwohnermeldeamt Riesa
Markt 1
01589 Riesa
3. Ordnungsamt Riesa
Markt 1
01589 Riesa
Gemeinde Riesa – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Riesa hat den Entwurf des 1. Nachtrages zum Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Einzelhandel Pausitzer Straße« mehrheitlich gebilligt. Statt eines geplanten Edeka-Marktes wird jetzt ein Rewe-Markt auf dem ehemaligen Widmann-Gelände an der Pausitzer Straße gebaut. Der Bau soll im Spätsommer beginnen und bis Dezember abgeschlossen sein. Zugleich wird die Pausitzer Straße erneuert, einschließlich neuer Rad- und Gehwege. Das Feuerwehrgerätehaus und die Turnhalle der Akrobaten des SC Riesa bleiben vorerst bestehen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.