Sie ist mit gut 6100 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Landkreis und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda. Die Kommune gehört zum Landkreis Sömmerda und liegt etwa zehn Kilometer östlich der Kreisstadt Sömmerda am Rande des Thüringer Beckens
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6228 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99625
Vorwahlen
03634 (Ortsnetz Sömmerda) 03635 (Ortsnetz Kölleda)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kölleda
Markt 1
99625 Kölleda
2. Bürgeramt Kölleda
Markt 1
99625 Kölleda
3. Ordnungsamt Kölleda
Markt 1
99625 Kölleda
Gemeinde Kölleda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat am 27.06.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda erneut gebilligt und zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 S.1 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 07.07.2023 erneut die Möglichkeit zur Äußerung von Anregungen eingeräumt. Die Satzung steht seit November 2023 zur Verfügung.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.