Kölleda (bis 1927 Cölleda) ist eine ländlich geprägte Kleinstadt in Thüringen. Sie ist mit gut 6100 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Landkreis und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6228 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99625
Vorwahlen
03634 (Ortsnetz Sömmerda) 03635 (Ortsnetz Kölleda)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kölleda
Markt 1
99625 Kölleda
2. Bürgeramt Kölleda
Markt 1
99625 Kölleda
3. Ordnungsamt Kölleda
Markt 1
99625 Kölleda
Gemeinde Kölleda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat am 27.06.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda erneut gebilligt und zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 S.1 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 07.07.2023 erneut die Möglichkeit zur Äußerung von Anregungen eingeräumt. Die Satzung steht seit November 2023 zur Verfügung.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.