Sie ist mit gut 6100 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Landkreis und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda. Die Kommune gehört zum Landkreis Sömmerda und liegt etwa zehn Kilometer östlich der Kreisstadt Sömmerda am Rande des Thüringer Beckens
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6228 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99625
Vorwahlen
03634 (Ortsnetz Sömmerda) 03635 (Ortsnetz Kölleda)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kölleda
Markt 1
99625 Kölleda
2. Bürgeramt Kölleda
Markt 1
99625 Kölleda
3. Ordnungsamt Kölleda
Markt 1
99625 Kölleda
Gemeinde Kölleda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat am 27.06.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda erneut gebilligt und zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 S.1 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 07.07.2023 erneut die Möglichkeit zur Äußerung von Anregungen eingeräumt. Die Satzung steht seit November 2023 zur Verfügung.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.