Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Köngen

Köngen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈkœŋɡən], schwäbisch gesprochen Kengga [ˈkeŋɡɐ], ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen, rund neun Kilometer von der Kreisstadt Esslingen am Neckar und rund sechs Kilometer von Nürtingen entfernt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73257
Vorwahl
07024
Adresse der Gemeinde
Stöfflerplatz 1, 73257 Köngen
Stöfflerplatz 1, 73257 Köngen 73257 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Altenberg, Birkenhöfe, Buchenhöfe, Erlenhöfe, Kempflerhöfe, Lerchenhof, Riedhöfe, Rothöfe, Seehof, Talhof, Wangerhöfe
Adressen:
1. Gemeinde Köngen, Hauptstraße 1, 73257 Köngen
2. Bürgeramt Köngen, Hauptstraße 1, 73257 Köngen
3. Ordnungsamt Köngen, Hauptstraße 1, 73257 Köngen
Gemeinde Köngen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Köngen plant die Umwandlung des HOS-Areals an der Bahnhofstraße, dem Neckarweg und der B 313 in ein gemischt genutztes Wohn- und Gewerbegebiet. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie bei der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in Auftrag gegeben. Ein zentraler Bestandteil dieser Pläne ist der Grundstückstausch mit der HOS für ein neues Magazin für die Feuerwehr und das Deutsche Rote Kreuz, da das bestehende Gebäude erhebliche Mängel aufweist.

Zusätzlich wurde für das Gelände des ehemaligen Köngener Presswerks an der Nürtinger- und Wilhelm-Maier-Straße der Aufstellungsbeschluss für ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren für den „Gewerbepark Wert“ einstimmig beschlossen. Hier soll ein moderner Gewerbepark entstehen, wofür die alten Bestandsgebäude abgerissen und besondere Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.