Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Köngen

Köngen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈkœŋɡən], schwäbisch gesprochen Kengga [ˈkeŋɡɐ], ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen, rund neun Kilometer von der Kreisstadt Esslingen am Neckar und rund sechs Kilometer von Nürtingen entfernt
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73257
Vorwahl
07024
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenberg, Birkenhöfe, Buchenhöfe, Erlenhöfe, Kempflerhöfe, Lerchenhof, Riedhöfe, Rothöfe, Seehof, Talhof, Wangerhöfe
Adressen:
1. Gemeinde Köngen, Hauptstraße 1, 73257 Köngen
2. Bürgeramt Köngen, Hauptstraße 1, 73257 Köngen
3. Ordnungsamt Köngen, Hauptstraße 1, 73257 Köngen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Köngen plant die Umwandlung des HOS-Areals an der Bahnhofstraße, dem Neckarweg und der B 313 in ein gemischt genutztes Wohn- und Gewerbegebiet. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie bei der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in Auftrag gegeben. Ein zentraler Bestandteil dieser Pläne ist der Grundstückstausch mit der HOS für ein neues Magazin für die Feuerwehr und das Deutsche Rote Kreuz, da das bestehende Gebäude erhebliche Mängel aufweist.

Zusätzlich wurde für das Gelände des ehemaligen Köngener Presswerks an der Nürtinger- und Wilhelm-Maier-Straße der Aufstellungsbeschluss für ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren für den „Gewerbepark Wert“ einstimmig beschlossen. Hier soll ein moderner Gewerbepark entstehen, wofür die alten Bestandsgebäude abgerissen und besondere Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.