Königsee ist eine Kleinstadt im thüringischen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, gleichnamig wie der Stadtteil Königsee
Bundesland
Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt
Einwohner
7277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07426
Vorwahlen
036739, 036738
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Königsee
Hauptstraße 1
07426 Königsee
2. Ordnungsamt Königsee
Hauptstraße 1
07426 Königsee
3. Finanzamt Saalfeld
Am Schloß 1
07318 Saalfeld/Saale
Gemeinde Königsee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für die Kunsteisbahn Bob und Rodel Eisarena Königssee muss eine weitere Auslegung durchlaufen, wegen der Verwendung eines nicht aktuellen Gutachtens, was zu einer Verzögerung von etwa acht Wochen führt. Die Gemeinde Schönau am Königssee wird das Bebauungsplanänderungsverfahren durchführen, um die weiteren Planungen und Abstimmungen mit Fachstellen und Fachbehörden fortzusetzen. Der Baubeginn der Kunsteisbahn ist für Mitte 2024 geplant, mit der Fertigstellung im Herbst 2026.
Zusätzlich gibt es Bedenken bezüglich eines Hotelprojekts in Schönau am Königssee, das aufgrund seiner Größe und des erwarteten Tourismuszuwachses Kritik hinsichtlich der Belastung von Natur, Landschaft und Infrastruktur erhält.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.