Künzell ist eine Stadtrandgemeinde von Fulda in Osthessen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36093
Vorwahlen
0661, 06656
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
2. Bürgeramt Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
3. Ordnungsamt Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
Gemeinde Künzell – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Künzell ist geplant, ein ehemaliges Mitsubishi-Autohaus in eine Seniorenwohnanlage mit integrierter Arztpraxis und Apotheke umzuwandeln. Der Investor, bauatelier24, gehört zur hohmanngroup und plant ein maximal dreigeschossiges Gebäude mit einer unterlagerter Tiefgarage und etwa 100 Parkmöglichkeiten. Die Gemeinde muss den Bebauungsplan anpassen, um das Projekt umzusetzen. Der Bürgermeister Timo Zentgraf betont den hohen Bedarf an Wohnungen und die optimale Lage für Ärzte und Apotheke, kritisiert jedoch die notwendige Umplanung wegen der Stellplatzsatzung.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.