Künzell ist eine Stadtrandgemeinde von Fulda in Osthessen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36093
Vorwahlen
0661, 06656
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
2. Bürgeramt Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
3. Ordnungsamt Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
Gemeinde Künzell – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Künzell ist geplant, ein ehemaliges Mitsubishi-Autohaus in eine Seniorenwohnanlage mit integrierter Arztpraxis und Apotheke umzuwandeln. Der Investor, bauatelier24, gehört zur hohmanngroup und plant ein maximal dreigeschossiges Gebäude mit einer unterlagerter Tiefgarage und etwa 100 Parkmöglichkeiten. Die Gemeinde muss den Bebauungsplan anpassen, um das Projekt umzusetzen. Der Bürgermeister Timo Zentgraf betont den hohen Bedarf an Wohnungen und die optimale Lage für Ärzte und Apotheke, kritisiert jedoch die notwendige Umplanung wegen der Stellplatzsatzung.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.