Künzell ist eine Stadtrandgemeinde von Fulda in Osthessen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36093
Vorwahlen
0661, 06656
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
2. Bürgeramt Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
3. Ordnungsamt Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
Gemeinde Künzell – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Künzell ist geplant, ein ehemaliges Mitsubishi-Autohaus in eine Seniorenwohnanlage mit integrierter Arztpraxis und Apotheke umzuwandeln. Der Investor, bauatelier24, gehört zur hohmanngroup und plant ein maximal dreigeschossiges Gebäude mit einer unterlagerter Tiefgarage und etwa 100 Parkmöglichkeiten. Die Gemeinde muss den Bebauungsplan anpassen, um das Projekt umzusetzen. Der Bürgermeister Timo Zentgraf betont den hohen Bedarf an Wohnungen und die optimale Lage für Ärzte und Apotheke, kritisiert jedoch die notwendige Umplanung wegen der Stellplatzsatzung.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.