Künzell ist eine Stadtrandgemeinde von Fulda in Osthessen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36093
Vorwahlen
0661, 06656
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
2. Bürgeramt Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
3. Ordnungsamt Künzell
Am Rathaus 1
36093 Künzell
Gemeinde Künzell – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Künzell ist geplant, ein ehemaliges Mitsubishi-Autohaus in eine Seniorenwohnanlage mit integrierter Arztpraxis und Apotheke umzuwandeln. Der Investor, bauatelier24, gehört zur hohmanngroup und plant ein maximal dreigeschossiges Gebäude mit einer unterlagerter Tiefgarage und etwa 100 Parkmöglichkeiten. Die Gemeinde muss den Bebauungsplan anpassen, um das Projekt umzusetzen. Der Bürgermeister Timo Zentgraf betont den hohen Bedarf an Wohnungen und die optimale Lage für Ärzte und Apotheke, kritisiert jedoch die notwendige Umplanung wegen der Stellplatzsatzung.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.