Kürten ist eine Gemeinde des Rheinisch-Bergischen Kreises im Land Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
19.832 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51515
Vorwahlen
02268, 02207
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahlenbachermühle, Bilstein, Bornen, Breibach, Broch, Burgheim, Busch, Dahl, Delling, Dhünnberg, Dicke, Dörnchen, Dörpe, Eichhof, Forsten, Frösseln, Furth, Häcken, Häcksbilstein, Häuschen, Hausgrund, Hembach, Hommermühle, Hülsensteeg, Hungenbach, Hutsherweg, Johannesberg, Junkermühle, Kohlgrube, Meiersberg, Mittelenkeln, Mittellaudenberg, Nassenstein, Neulaudenberg, Oberduhr, Oberlaudenberg, Oberselbach, Offermannsberg, Olpe, Olpermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
2. Bürgeramt Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
3. Ordnungsamt Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
Gemeinde Kürten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für 24 Einfamilienhäuser zwischen Kürten-Ort und Busch an der Bergstraße ist rechtskräftig, mit Grundstücksgrößen zwischen 400 und 1.000 Quadratmetern. Die Erschließung soll im Frühjahr 2026 beginnen, und Interessenten mit Bezug zur Gemeinde Kürten werden bevorzugt.
- In Dürscheid-Kirchberg soll ein kleineres Projekt mit drei Baugrundstücken umgesetzt werden, die etwa 1.300 Quadratmeter groß sind und für Zweigeschossigkeit oder Doppelhäuser geeignet sind.
- Es gibt Kontroversen um einen Bebauungsplan für Mehrfamilienhäuser an der Bergstraße und Am Wiedenhof, mit Kritik von Anwohnern und der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde möchte einen Bebauungsplan aufstellen, um Einfluss auf das Projekt zu haben, während die Bauherren bereits einen Bauantrag beim Kreis gestellt haben.
- Die Gemeinde Kürten plant zudem die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 107 für Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern entlang der Straße „Kirchberg“ in Dürscheid.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.