Kürten ist eine Gemeinde des Rheinisch-Bergischen Kreises im Land Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
19.832 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51515
Vorwahlen
02268, 02207
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahlenbachermühle, Bilstein, Bornen, Breibach, Broch, Burgheim, Busch, Dahl, Delling, Dhünnberg, Dicke, Dörnchen, Dörpe, Eichhof, Forsten, Frösseln, Furth, Häcken, Häcksbilstein, Häuschen, Hausgrund, Hembach, Hommermühle, Hülsensteeg, Hungenbach, Hutsherweg, Johannesberg, Junkermühle, Kohlgrube, Meiersberg, Mittelenkeln, Mittellaudenberg, Nassenstein, Neulaudenberg, Oberduhr, Oberlaudenberg, Oberselbach, Offermannsberg, Olpe, Olpermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
2. Bürgeramt Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
3. Ordnungsamt Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
Gemeinde Kürten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für 24 Einfamilienhäuser zwischen Kürten-Ort und Busch an der Bergstraße ist rechtskräftig, mit Grundstücksgrößen zwischen 400 und 1.000 Quadratmetern. Die Erschließung soll im Frühjahr 2026 beginnen, und Interessenten mit Bezug zur Gemeinde Kürten werden bevorzugt.
- In Dürscheid-Kirchberg soll ein kleineres Projekt mit drei Baugrundstücken umgesetzt werden, die etwa 1.300 Quadratmeter groß sind und für Zweigeschossigkeit oder Doppelhäuser geeignet sind.
- Es gibt Kontroversen um einen Bebauungsplan für Mehrfamilienhäuser an der Bergstraße und Am Wiedenhof, mit Kritik von Anwohnern und der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde möchte einen Bebauungsplan aufstellen, um Einfluss auf das Projekt zu haben, während die Bauherren bereits einen Bauantrag beim Kreis gestellt haben.
- Die Gemeinde Kürten plant zudem die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 107 für Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern entlang der Straße „Kirchberg“ in Dürscheid.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.