Kürten ist eine Gemeinde des Rheinisch-Bergischen Kreises im Land Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
19.832 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51515
Vorwahlen
02268, 02207
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahlenbachermühle, Bilstein, Bornen, Breibach, Broch, Burgheim, Busch, Dahl, Delling, Dhünnberg, Dicke, Dörnchen, Dörpe, Eichhof, Forsten, Frösseln, Furth, Häcken, Häcksbilstein, Häuschen, Hausgrund, Hembach, Hommermühle, Hülsensteeg, Hungenbach, Hutsherweg, Johannesberg, Junkermühle, Kohlgrube, Meiersberg, Mittelenkeln, Mittellaudenberg, Nassenstein, Neulaudenberg, Oberduhr, Oberlaudenberg, Oberselbach, Offermannsberg, Olpe, Olpermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
2. Bürgeramt Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
3. Ordnungsamt Kürten
Hauptstraße 17
51515 Kürten
Gemeinde Kürten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für 24 Einfamilienhäuser zwischen Kürten-Ort und Busch an der Bergstraße ist rechtskräftig, mit Grundstücksgrößen zwischen 400 und 1.000 Quadratmetern. Die Erschließung soll im Frühjahr 2026 beginnen, und Interessenten mit Bezug zur Gemeinde Kürten werden bevorzugt.
- In Dürscheid-Kirchberg soll ein kleineres Projekt mit drei Baugrundstücken umgesetzt werden, die etwa 1.300 Quadratmeter groß sind und für Zweigeschossigkeit oder Doppelhäuser geeignet sind.
- Es gibt Kontroversen um einen Bebauungsplan für Mehrfamilienhäuser an der Bergstraße und Am Wiedenhof, mit Kritik von Anwohnern und der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde möchte einen Bebauungsplan aufstellen, um Einfluss auf das Projekt zu haben, während die Bauherren bereits einen Bauantrag beim Kreis gestellt haben.
- Die Gemeinde Kürten plant zudem die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 107 für Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern entlang der Straße „Kirchberg“ in Dürscheid.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.